Die Auslobung zum städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb im Münchner Nordosten ist gleich in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft.
Zu diesem Schluss sind die renommierten Vergaberechtler Bernhard Stolz und Loni Goldbrunner aus der Münchner Kanzlei Kraus, Sienz & Partner gekommen, die die Auslobung für den Ideenwettbewerb im Auftrag des Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper als ständig anwesendem stellvertretendem Sachpreisrichter auf Vereinbarkeit mit den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) und den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) geprüft haben.
„Die teilnehmenden Büros müssen unvoreingenommen an die Wettbewerbsarbeit herangehen können. Um Chancengleichheit zu wahren, sind bisher schon mit dem Verfahren befasste Büros nicht zur Teilnahme einzuladen, sondern auszuschließen. Auch kann es nicht sein, dass das städtische Planungsreferat in den Auslobungsunterlagen bereits Aussagen zur Dichte vorgibt. Damit ist die Freiheit der teilnehmenden Architekten nicht mehr gewährleistet.“, so Brannekämper, der als Architekt über reichlich Erfahrung mit Wettbewerben verfügt.
Angesichts der zahlreichen rechtswidrigen Inhalte erscheint es ihm als geboten, das Wettbewerbsverfahren für den Münchner Nordosten unverzüglich zu stoppen und gegebenenfalls völlig neu aufzusetzen. Dies hat er mit einem Schreiben dem Oberbürgermeister mitgeteilt.
Das Kurzgutachten, das Brannekämper zusammen mit Rechtsanwalt Bernhard Stolz der Münchner Presse vorgestellt hat, kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Kurzgutachten Münchner Nordosten – vergaber. Fragen