Mit Bescheid vom 2. Februar 2024 hat die Regierung von Oberbayern den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Stadtwerke München für die Trambahn Nordtangente im Planfeststellungsabschnitt 3 Cosimastraße – S-Bahnhof Johanneskirchen abgelehnt. Begründung unter anderem: „Es bestehen jedoch Bedenken, ob die Voraussetzung des § 28 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 PBefG, wonach mit einer Entscheidung zugunsten des Unternehmers gerechnet werden kann, zum derzeitigen Verfahrenszeitpunkt im Hinblick darauf, dass ein Erörterungstermin noch nicht stattfand und ein weiterer Tekturantrag noch nicht gestellt worden ist, bejaht werden kann.“
Der Landtagsabgeordnete für den Münchner Nordosten Robert Brannekämper (CSU), der seit Jahren gegen das völlig überteuerte Trambahnprojekt auf der Johanneskirchner Straße vorgeht, kommentiert:
„Die Begründung der Ablehnung des Antrags ist eine schallende Ohrfeige für die Verantwortlichen der Stadtwerke München. Der ideologische Grundsatzbeschluss der Münchner Rathausmehrheit und die dilettantische Umsetzung der Projektverantwortlichen der SWM wurden nun erneut durch die Regierung von Oberbayern gestoppt. Ich erwarte jetzt, dass die Landeshauptstadt München dieses überflüssige Projekt umgehend in den Papierkorb befördert. Die Münchner Steuerzahler und die Bürger im Münchner Nordosten haben ein Recht darauf.“