Zur Behandlung des Hochschulinnovationsgesetzes im Ministerrat am 18. Mai 2021 erklären der Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises und des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag Robert Brannekämper, MdL und der stellv. Fraktionsvorsitzende Staatsminister a.D. Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL:
„Mit diesem neuen Hochschulinnovationsgesetz, das umgehend in die Verbandsanhörung geht, schafft der Freistaat nach der High-Tech-Agenda des Ministerpräsidenten und ihrer finanziellen Dynamik nun neue strukturelle und rechtliche Spielräume.
Die zusätzlichen finanziellen Ressourcen von mehreren Milliarden Euro müssen im Interesse der Wissenschaft und der Steuerzahler rasch, effizient und in der Breite wirk-sam eingesetzt werden. Dies leistet das neue Hochschulrecht.
Es gewährleistet moderne, leistungsfähigere Strukturen im Wissenschaftsmanagement, es sichert den Ausbau wissenschaftlicher Exzellenz.
Nur so werden wir die Besten für Bayern gewinnen. Nur so werden wir den enorm gewachsenen internationalen Wettbewerb in Wirtschaft und Wissenschaft bestehen.
Wir setzen auf sozial und ökologisch ausbalancierten Wohlstand. Wir bekennen uns deshalb zur Wissenschaft als Innovationstreiber. Wir bekennen uns zum Transfer als Basis auch zukünftig verlässlicher Staatseinnahmen.
Das neue Hochschulrecht ist zusätzliche Schubkraft für neue Professorinnen und Professoren an unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften und unseren Landesuniversitäten. Es ist ein notwendiger, unaufschiebbarer und zukunftssichernder Schub für Wissenschaft und Wohlstand in Bayern.“