Petition zum Grundwasseraufstau an der Genter Straße/Osterwaldstraße: Landtag stellt sich hinter betroffene Anwohner
MdL Brannekämper: „Multiorganversagen der Münchner Stadtverwaltung muss endlich ein Ende haben!“
Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat heute in der Petition zum Grundwasseraufstau an der Genter Straße/Osterwaldstraße in München-Schwabing einen einstimmigen Berücksichtigungsbeschluss nach § 80 Nr. 3 BayLTGeschO gefasst.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst Robert Brannekämper, MdL (CSU), der das Anliegen der Anwohner in den letzten Monaten unterstützt hat, begrüßt diesen Beschluss und sagt:
„Mit dem Berücksichtigungsbeschluss, der schärfsten Entscheidungsform des Petitionsrechts, stellt sich der Bayerische Landtag einstimmig hinter die betroffenen Anwohner. Die Landeshauptstadt München ist ihrer Verantwortung bisher bedauerlicher Weise nicht gerecht geworden. Statt der seit Monaten andauernden Schädigung der Wohngebäude durch Grundwasser aktiv entgegen zu wirken, hat die Stadt die Anwohner sträflich im Stich gelassen.
Auch das von Professor Otto Steidle entworfene Baudenkmal an der Genter Straße 13 hat dadurch bereits erheblichen Schaden genommen. Es war der Initialbau für das architektonische Ziel wandelbarer Formen und einer Neudefinition räumlicher Zusammenhänge von Haus, öffentlicher Straße und Innenhof.
Dieses Multiorganversagen der Münchner Stadtverwaltung muss endlich ein Ende haben. Ich fordere die Landeshauptstadt München auf, dem Berücksichtigungsbeschluss des Landtags nun unverzüglich Taten folgen zu lassen, und bitte die Staatsverwaltung, diesem Votum des Parlaments Gehör und Umsetzung zu verschaffen!“