Brannekämper und Seidenath setzen Wahlrecht zum Personalrat für befristet angestellte Ärztinnen und Ärzte durch

Angehende Fachärzte und Doktoranden erhalten aktives und passives Wahlrecht zum Personalrat

In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, die an bayerischen Universitätsklinika befristet angestellt sind und wie es im Gesetz heißt keine zusätzlichen wissenschaftlichen Aufgaben übernehmen, wieder an den Wahlen zum Personalrat teilnehmen. Der Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper verdeutlicht die Dimension der Regelung mit einer Zahl: „Die Gruppe der befristet beschäftigten Ärztinnen und Ärzte, die von einer Personalvertretung ausgeschlossen waren, stellte im Jahr 2014 am Klinikum der Universität München (KUM) satte 83 % der Ärzteschaft dar.“

Ausgangspunkt war eine Mitteilung im Jahr 2013 aus dem damals von Dr. Wolfgang Heubisch geführten Wissenschaftsministerium, wonach neben Professoren, Privatdozenten und akademischen Räten auch hauptberufliche wissenschaftliche Mitarbeiter keine Beschäftigten im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) seien und damit weder aktiv noch passiv wahlberechtigt zum Personalrat seien.

Gegen die neue Auslegung der bestehenden Gesetze aber regte sich Widerstand in der Ärzteschaft, denn das Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte, die vor allem in der Patientenversorgung tätig sind, passte zu der Auffassung des Ministeriums nicht, wonach sie als wissenschaftliche Mitarbeiter nur unter das Bayerische Hochschulpersonalgesetz fielen und nur in den Gremien vertreten sein sollten, die in der Grundordnung der Universität hinterlegt sind.

Bei einem allgemeinen Gespräch zwischen dem Münchner Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper und dem Personalrat der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) wurde der Abgeordnete Ende 2014 auf das Thema aufmerksam.

„Die Auslegung bedeutete beispielsweise eine völlige Ausgrenzung der angehenden Fachärzte, die sich nicht nur als Wissenschaftler sehen und die ich auch nicht ausschließlich als Wissenschaftler begreifen kann.“, so der Abgeordnete.

Brannekämper, der letztens bereits für beamtete Ärztinnen und Ärzte Freizeitausgleich für Rufbereitschaft durchsetzte, verfolgte das Thema weiter, indem er zunächst ein juristisches Gutachten anfertigen ließ. Dieses Gutachten, verfasst von der auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei Schönefelder Ziegler Lehners, bestätigt die Auffassung der Ärzte, des Personalrats und Brannekämpers. Es macht insbesondere darauf aufmerksam, dass im Einzelfall die Ermittlung des Anteils der übertragenen wissenschaftlichen Aufgaben entscheidend sei.

Durch die Beteiligung der befristet angestellten Ärztinnen und Ärzte an den Bayerischen Uniklinika erhält der Personalrat eine größtmögliche Legitimation, wo sich alle Beschäftigten wiederfinden können.

Mit dem Gutachten im Rücken überzeugte Brannekämper seine Kolleginnen und Kollegen im Landtag und letztlich auch das Ministerium. Bernhard Seidenath, der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion: „Wir sind froh, dass nun Klarheit in diesem Punkt besteht. Durch die Beteiligung der befristet angestellten Ärztinnen und Ärzte an den Bayerischen Uniklinika erhält der Personalrat eine größtmögliche Legitimation, wo sich alle Beschäftigten wiederfinden können.“

Gemeinsam rufen Brannekämper und Seidenath nun die Ärztinnen und Ärzte an den bayerischen Universitätsklinika dazu auf, sich trotz aller Aufgabenfülle an den Wahlen zum Personalrat zu beteiligen.

Für Sie im Bayerischen Landtag.

Kontakt

Robert Brannekämper, CSU-Bürgerbüro, Pixisstr. 6, 81679 München
089 / 28 72 95 55